Dienstag, 8. Dezember 2009

Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?

Unter einem Effektivzins versteht man den Zinssatz, der den tatsächlichen finanziellen Aufwand für einen Kredit oder den realen Ertrag oder Aufwand für eine Geldanlage angibt. Nach der Preisangabenverordnung (PangV) sind die Kreditinstitute verpflichtet, als Preis eines Kredits den effektiven Jahreszins anzugeben. Der Berechnung des Effektivzinses wird grundsätzlich die Gesamtlaufzeit des Kredits zu Grunde gelegt. Wenn die Konditionen eines Kredits nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt sind, spricht man von einem anfänglichen Effektivzins. In die Berechnung gehen alle Beträge ein, die den Preis für den Kredit ausmachen (Nominalzins, Zinsbindungsfrist, Bearbeitungsgebühr, Tilgungssatz, Zeitpunkt der Zahlung und Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie Vermittlungsprovisionen). Nicht berücksichtigt werden unter anderem die allgemeinen Kontoführungsgebühren und eventuell anfallende Schätzgebühren sowie weitere, von den Kreditinstituten erhobene Gebühren.
Als Nominalzins bezeichnet man den Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens (die Nominalschuld) zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Nominalzins bestimmt. Die tatsächliche Belastung für den Kreditnehmer kann aus dem Nominalzins nicht abgelesen werden. Über sie gibt der Effektivzins Auskunft, der weitere Einflüsse, wie die Termine der Ratenzahlungen und die Verrechnungstermine, berücksichtigt.